Wohnungen nach Kantonen, Anzahl Zimmer, Bau- und Renovationsperiode, 2000

Erläuterungen

Gebäude- und Wohnungszählung:
Die Gebäude- und Wohnungserhebung (GWE) wurde seit 1970 im Rahmen der Volkszählung (VZ) für die ganze Schweiz durchgeführt. Sie fand alle 10 Jahre statt und gibt Auskunft über strukturelle Eigenschaften des Gebäudes und seiner Wohnungen (Bauperiode, Eigentümertyp, Geschosszahl, Heizungsart, Anzahl Zimmer, Mietpreis etc.). Die letzte zehnjährliche Gebäude- und Wohnungserhebung hat am 5. Dezember 2000 stattgefunden.
Siehe auch unter folgendem Link:
Steckbrief - Gebäude- und Wohnungserhebung

Wohnung (Definition)
Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Sämtliche in der gleichen Wohnung lebenden Personen bilden zusammen einen Haushalt im Sinne der Statistik.
Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung; Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen u.dgl. werden als Mehrfamilienhäuser betrachtet.

Anzahl Zimmer:
Als Zimmer gelten Räume wie Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer usw., welche als bauliche Einheit die Wohnung bilden. Zusätzliche, ausserhalb der Wohnung liegende, aber doch zu dieser gehörende Wohnräume fallen bei der Berechnung nicht in Betracht. Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toilettenräume, Reduits (Abstellräume), Gänge, Veranden usw. gelten ebenfalls nicht als Zimmer. Halbe Zimmer wurden nicht gezählt.

Renovationsperiode:
Als Renovation gilt jede Veränderung oder Umgestaltung, die eine merkliche Wertsteigerung des betreffenden Gebäudes zur Folge hat. Es wurden nur die Renovationen berücksichtig, die weniger als 30 Jahre vor der Zählung vorgenommenen wurden.