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Strassenverkehrsunfälle: verunfallte Personen

Selektion der Variablen

Sektion Mobilität, +41 58 463 64 68, E-Mail: verkehr@bfs.admin.ch
Person
Jetzt sind Sie auf der Seite Variable auswählen angelangt. Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die Variablen und Werte auszuwählen, die Sie in Ihrem Tabellenergebnis anzeigen möchten. Eine Variable ist eine Eigenschaft einer statistischen Einheit. Die Seite ist in mehrere Felder unterteilt, eines für jede Variable, aus denen Sie Werte auswählen können, indem Sie auf einen oder mehrere Werte klicken um sie zu markieren. Sie beginnt immer mit der Statistikvariablen, die der wichtigste gezählte Wert in der Tabelle ist.

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Optionale Variable
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.Keines (Fussgänger/in) , Personenwagen , Personentransportfahrzeug ,

ausgewählt 0 Total 11

Optionale Variable

ausgewählt 0 Total 3

Optionale Variable

ausgewählt 0 Total 3

Optionale Variable
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.0 - 9 Jahre , 10 - 19 Jahre , 20 - 29 Jahre ,

ausgewählt 0 Total 11

Optionale Variable

ausgewählt 0 Total 4

Optionale Variable
obligatorisch
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.1992 , 1993 , 1994 ,

ausgewählt 1 Total 31

Die Anzahl der gewählten Datenzellen ist:
(erlaubte Höchstzahl ist 2 500 000)

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Anzahl gewählter Zellen übersteigt die erlaubte Höchstzahl
Metainformation:
Letzte Änderungen: Neuer Datensatz (Jahr 2022)
Stand der Datenbank: 10.03.2023
Referenzperiode: Kalenderjahr
Raumbezug: Kantone / 01.01.1997
Erhebung: Strassenverkehrsunfälle (SVU)
Datenquelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA), 3003 Bern / Schweiz
Unfall mit Personenschaden:
Ausgewiesen werden alle polizeilich registrierten Unfälle mit verletzten oder getöteten Personen, die sich auf einer öffentlichen Strasse oder einem öffentlichen Platz ereignet haben und an denen mindestens ein Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät (Skateboard, Trottinette usw.) beteiligt war. Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

Unfallfolge

Getötete Person

Als 'Getötete' werden Personen angeführt, die an der Unfallstelle ihr Leben verloren haben oder innert 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen gestorben sind. Suizide werden in der Unfallstatistik nicht berücksichtigt.

Schwer verletzte Person

Als 'Schwerverletzte‘ gelten seit 2015 Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen, die eine stationäre ärztliche Versorgung notwendig machen. Bis 2014 galten Personen als 'Schwerverletzte', die starke Beeinträchtigungen aufwiesen, die normale Aktivitäten zu Hause für mindestens 24 Stunden verhinderten (z.B. Bewusstlosigkeit oder Knochenbruch [ohne Fingerbruch] oder eine andere Beeinträchtigung, die einen Spitalaufenthalt von mehr als 1 Tag erfordert).

Leicht verletzte Person

Als 'Leichtverletzte' gelten Personen mit geringer Beeinträchtigung, das heisst beispielsweise mit oberflächlichen Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust oder mit leicht eingeschränkter Bewegung (die aber das Verlassen der Unfallstelle aus eigener Kraft erlaubt), die eventuell eine ambulante Behandlung im Spital oder durch einen Arzt bzw. eine Ärztin benötigen.

Verwendetes Verkehrsmittel

Keines (Fussgänger/in)

Die Kategorie umfasst bis und mit 2010 auch die verunfallten Personen, die mit einem fahrzeugähnlichen Gerät (FäG) unterwegs waren. Seit 2011 werden diese separat ausgewiesen.

Schnelles E-Bike

'Schnelle E-Bikes' sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, höchstens 1,0 kW Leistung und einer Tretunterstützung, die bis max. 45 km/h wirkt. Sie benötigen ein Kontrollschild. Die Personen, die mit E-Bikes unterwegs waren, werden erst seit 2011 separat ausgewiesen. Sie zählten bis dahin sie zur Kategorie Fahrrad.

Langsames E-Bike

Langsame E-Bikes' sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, höchstens 0,5 kW Leistung und einer Tretunterstützung, die bis max. 25 km/h wirkt. Sie benötigen kein Kontrollschild. Die Personen, die mit E-Bikes unterwegs waren, werden erst seit 2011 separat ausgewiesen. Sie zählten bis dahin sie zur Kategorie Fahrrad.

Fahrrad

Die Kategorie umfasst bis und mit 2010 auch die Personen, die mit einem E-Bike unterwegs waren.

Fahrzeugähnliches Gerät (FäG)

Mit Rädern oder Rollen ausgestattetes Fortbewegungsmittel, das ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers bzw. der Benutzerin angetrieben wird, wie Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Rollstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte. Die verunfallten Personen, die mit einem fahrzeugähnlichen Gerät unterwegs waren, werden erst seit 2011 separat ausgewiesen. Bis 2010 zählten sie zur Kategorie 'Keines (Fussgänger/in)'.

Art der Verkehrsteilnahme

Fussgänger/in

Die Kategorie umfasst bis und mit 2010 auch die verunfallten Personen, die mit einem fahrzeugähnlichen Gerät (FäG) unterwegs waren. Seit 2011 werden diese zur Kategorie «Lenker/in» gezählt.

Lenker/in

Die Kategorie umfasst ab 2011 auch die verunfallten Personen, die mit einem fahrzeugähnlichen Gerät (FäG) unterwegs waren. Bis 2010 wurden diese zu den Fussgänger/innen gezählt.