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Strassenverkehrsunfälle: beteiligte Objekte

Selektion der Variablen

Sektion Mobilität, +41 58 463 64 68, E-Mail: verkehr@bfs.admin.ch
Objekt
Jetzt sind Sie auf der Seite Variable auswählen angelangt. Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die Variablen und Werte auszuwählen, die Sie in Ihrem Tabellenergebnis anzeigen möchten. Eine Variable ist eine Eigenschaft einer statistischen Einheit. Die Seite ist in mehrere Felder unterteilt, eines für jede Variable, aus denen Sie Werte auswählen können, indem Sie auf einen oder mehrere Werte klicken um sie zu markieren. Sie beginnt immer mit der Statistikvariablen, die der wichtigste gezählte Wert in der Tabelle ist.
obligatorisch
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.Fussgänger/in , Personenwagen , Personentransportfahrzeug ,

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ausgewählt 0 Total 2

Optionale Variable

ausgewählt 0 Total 3

Optionale Variable
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.0 - 9 Jahre , 10 - 19 Jahre , 20 - 29 Jahre ,

ausgewählt 0 Total 11

Optionale Variable
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.0 Jahre , 1 Jahr , 2 Jahre ,

ausgewählt 0 Total 10

Optionale Variable

ausgewählt 0 Total 3

Optionale Variable
obligatorisch
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.1992 , 1993 , 1994 ,

ausgewählt 1 Total 31

Die Anzahl der gewählten Datenzellen ist:
(erlaubte Höchstzahl ist 2 500 000)

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Anzahl gewählter Zellen übersteigt die erlaubte Höchstzahl
Metainformation:
Letzte Änderungen: Neuer Datensatz (Jahr 2022)
Stand der Datenbank: 10.03.2023
Raumbezug: Schweiz
Erhebungsperiode: Kalenderjahr
Erhebung: Strassenverkehrsunfälle (SVU)
Datenquelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA), 3003 Bern / Schweiz
Beteiligte Objekte:
Im vorliegenden Datenwürfel wird die Anzahl der an Unfällen mit Personenschaden beteiligten 'Objekte' (Verkehrsmittel oder Fussgänger/innen) ausgewiesen. An einem Unfall können dabei mehrere Objekte beteiligt sein (z.B. Kollision zwischen einem Fussgänger und einem Personenwagen) oder auch nur ein einziges (Selbstunfall).
Unfall mit Personenschaden:
Statistisch erfasst werden alle polizeilich registrierten Unfälle mit verletzten oder getöteten Personen, die sich auf einer öffentlichen Strasse oder einem öffentlichen Platz ereignet haben und an denen mindestens ein Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät (Skateboard, Trottinette usw.) beteiligt war. Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

Objektart (Verkehrsteilnahme)

Fussgänger/in

Die Kategorie umfasst bis und mit 2010 auch die fahrzeugähnlichen Geräte (FäG). Seit 2011 werden diese separat ausgewiesen.

Schnelles E-Bike

'Schnelle E-Bikes' sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, höchstens 1,0 kW Leistung und einer Tretunterstützung, die bis max. 45 km/h wirkt. Sie benötigen ein Kontrollschild. Die E-Bikes werden erst seit 2011 als separate Kategorie ausgewiesen. Sie waren bis dahin Teil der Kategorie 'Fahrrad'.

Langsames E-Bike

Langsame E-Bikes' sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, höchstens 0,5 kW Leistung und einer Tretunterstützung, die bis max. 25 km/h wirkt. Sie benötigen kein Kontrolschild. Die E-Bikes werden erst seit 2011 als separate Kategorie ausgewiesen. Sie waren bis dahin Teil der Kategorie 'Fahrrad'.

Fahrrad

Die Kategorie umfasst bis und mit 2010 auch die E-Bikes.

Fahrzeugähnliches Gerät (FäG)

Mit Rädern oder Rollen ausgestattetes Fortbewegungsmittel, das ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers bzw. der Benutzerin angetrieben wird, wie Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Rollstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte. Die fahrzeugähnlichen Geräte werden erst seit 2011 als separate Kategorie ausgewiesen. Bis 2010 waren sie Teil der Kategorie 'Fussgänger/in'.

Mutmassliche Verantwortlichkeit des Objekts

Ursächlich beteiligt

Die Angaben zur mutmasslichen Verwantwortlichkeit des Objekts sind rechtlich nicht verbindlich. Sie dienen der Unfallanalyse. Der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin trägt die mutmasslichen Ursachen nach persönlicher Einschätzung ein. Pro Unfall und auch pro beteiligtes Objekt können mehrere mutmassliche Ursachen gemeldet werden. Siehe Unfallaufnahmeprotokoll.

Unfallschwere

Unfall mit Getöteten

Als 'Getötete' werden Personen angeführt, die an der Unfallstelle ihr Leben verloren haben oder innert 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen gestorben sind. Suizide werden in der Unfallstatistik nicht berücksichtigt.

Unfall mit Schwerverletzten

Die Bezeichnung 'Unfall mit Schwerverletzten' wird für Unfälle verwendet, bei denen Personen schwer verletzt wurden, aber keine Todesopfer zu beklagen sind. Als 'Schwerverletzte‘ gelten seit 2015 Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen, die eine stationäre ärztliche Versorgung notwendig machen. Bis 2014 galten Personen als 'Schwerverletzte', die starke Beeinträchtigungen aufwiesen, die normale Aktivitäten zu Hause für mindestens 24 Stunden verhinderten (z.B. Bewusstlosigkeit oder Knochenbruch [ohne Fingerbruch] oder eine andere Beeinträchtigung, die einen Spitalaufenthalt von mehr als 1 Tag erfordert).

Unfall mit Leichtverletzten

Die Bezeichnung 'Unfall mit Leichtverletzten' wird für Unfälle verwendet, bei denen höchstens leicht verletzte Personen zu verzeichnen sind. Als 'Leichtverletzte' gelten Personen mit geringer Beeinträchtigung, das heisst beispielsweise mit oberflächlichen Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust oder mit leicht eingeschränkter Bewegung (die aber das Verlassen der Unfallstelle aus eigener Kraft erlaubt), die eventuell eine ambulante Behandlung im Spital oder durch einen Arzt bzw. eine Ärztin benötigen.