ALBV: Dossiers der Alimentenbevorschussung nach Kanton und Struktur der Unterstützungseinheit

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Kontakt
Sektion Sozialhilfe, E-Mail: info.social@bfs.admin.ch
Einheit
Fall
Fussnoten

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Metainformation:
Letzte Änderungen: Neuer Datensatz (Jahr 2021)
Referenzperiode: Kalenderjahr
Stand der Datenbank: Dezember 2022
Raumbezug: Kantone / 01.01.1997
Datenquelle: Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS); Alimentenbevorschussung (ALBV)
Grundgesamtheit:
Fälle mit Leistungsbezug in der Erhebungsperiode, ohne Doppelzählungen.
Ohne Angabe:
Steht für fehlende und unbestimmte Werte (wie 'weiss nicht' oder 'nicht feststellbar').
Alimentenbevorschussung:
Die Alimentenbevorschussung ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung (Ausnahme BE bis 2015 und TI). Je nach kantonaler Gesetzgebung kann die Bevorschussung nur für Kinderalimente oder aber zusätzlich auch für Erwachsenenalimente beansprucht werden. Die Anspruchsbedingungen und der Leistungsbezug sind kantonal verschieden. Detaillierte Angaben dazu finden sich im Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen.
Auf Ebene Schweiz sind alle im entsprechenden Erhebungsjahr vorliegenden kantonalen Ergebnisse enthalten. Für das Erhebungsjahr 2009 liegen die Ergebnisse von 20 Kantonen, für 2010 von 21, für 2011 und 2012 von 22, für 2013 und 2018 von 24 Kantonen, für 2014 bis 2017 von 25 Kantonen, für 2019 von allen 26 Kantonen und für 2020 von 25 Kantonen vor.
Doppelzählung:
Infolge eines Wohnortswechsels kann eine Unterstützungseinheit im Verlaufe eines Erhebungsjahres im gleichen Kanton oder in der Schweiz an zwei verschiedenen Orten leben und Alimentenbevorschussung beziehen. Auf der Ebene Kanton bzw. Schweiz kommt sie somit zweimal vor. Damit diese Unterstützungseinheit nicht zweimal gezählt wird, wird das ältere Dossier dieser Unterstützungseinheit auf der Ebene Kanton bzw. Schweiz (ab Jahr 2010) ausgeschlossen.
Unterstützungseinheit:
Eine Unterstützungseinheit besteht aus einer oder mehreren Personen. Darin können auch Elternteile (Mutter oder Vater) enthalten sein, die nicht direkt unterstützt werden. In Kantonen mit Erwachsenenalimenten (FR, GE, JU, NE, VD, VS und ZG) kann der Fall allein aus einer erwachsenen Person bestehen.
Die Fallstruktur ordnet die Unterstützungseinheit oder den Fall bestimmten Falltypen zu. Dafür wird die Beziehung ihrer einzelnen Mitglieder zu einander mit Hilfe der Merkmale Beziehungstyp, Alter, Geschlecht und Zivilstand ausgewertet. Fehlen mehrere zur Bildung der Fallstruktur verwendete Merkmale, kann keine Zuordnung vorgenommen werden und der Fall wird den ‚ohne Angaben' zugeordnet. Die Kategorie 'Andere' umfasst Beziehungsverhältnisse, die nicht eindeutig haben zugeteilt werden können. Die Kategorisierung des aktuellen Datenjahres wird für alle früheren Datenjahre übernommen, womit es zu Abweichungen mit den früher publizierten Ergebnissen kommen kann.
Kinder/Jugendliche:
Alle Personen unter 18 Jahren sowie 18- bis 25-Jährige, die allein eine Unterstützungseinheit bilden (Falltyp-Kategorie: 'Kinder und Jugendliche allein').
Kanton
Vaud
Der Kanton Waadt hat ab 2021 die Zählweise der Personen in den ALBV Dossiers geändert. Dies führt 2021 zu einem Rückgang der Anzahl Beziehenden.
Genève
Im Kanton Genf wurde 2006 die Arbeitslosenhilfe eingeführt und 2012 in die Sozialhilfe integriert, was bezüglich der Anzahl Fälle, Personen und der Sozialhilfequote zu einem überdurchschnittlichen Rückgang im Jahr 2007 und zu einem starken Anstieg im Jahr 2012 führte.