Öffentliche Bildungsausgaben der Kantone und ihrer Gemeinden nach Kanton, Bildungsstufe und Ausgabenart

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Sektion Bildungsprozesse, E-Mail: schulstat@bfs.admin.ch
Einheit
1000 Franken
Fussnoten

Fussnoten

Metainformation:
Letzte Änderungen: Aktualisierung der Daten 1990 bis 2019 und neuer Datensatz 2020
Stand der Datenbank: 19.12.2022
Referenzperiode: Rechnungsjahr
Raumbezug: Kantone per 1.1.1997
Erhebung: Statistik der öffentlichen Bildungsausgaben ÖBA
Informationen zur Erhebung/Quelle, Definitionen und Methoden befinden sich auf dem Statistik-Portal: ÖBA.
Alle Beträge sind in 1000 Franken angegeben.
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Bemerkungen:
Die Statistik der öffentlichen Bildungsausgaben umfasst die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Bildung von der obligatorischen Schule bis zu den Hochschulen (Klassifikation gemäss Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell HRM2 (http://www.srs-cspcp.ch/de)). Sie setzen sich aus den Ausgaben für die öffentliche Ausbildung (inkl. Ausgaben für die Forschung) und den Subventionen für die private Ausbildung zusammen. Der ausserordentliche Aufwand ist ausgeschlossen.
Die Ergebnisse sind konsolidiert, d.h. die Rechnungen der einzelnen Haushalte wurden zu einem aggregierten Gesamtabschluss zusammengezogen indem die 'internen' Transfers zwischen den zu konsolidierenden Einheiten abgezogen wurden. Werden beispielsweise die Gemeinden eines Kantons als eine Einheit ausgewiesen, werden alle Transfers zwischen diesen Gemeinden abgezogen, damit die konsolidierten Ausgaben nicht zu hoch ausgewiesen werden (sog. Doppelzählungen).
Die Bildungsstufen basieren auf dem Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell HRM2. Die 'Obligatorische Schule' umfasst die Eingangs-, Primar- und Sekundarstufe I, sowie die Musikschulen, die Tagesbetreuung und die 'Obligatorische Schule, n.a.g.'. 'Forschung' umfasst 'Grundlagenforschung' und 'F&E in Bildung'. 'Nicht aufteilbare Ausgaben' entspricht der HRM2 Kategorie 'Übriges Bildungswesen'.
Jahr
2008
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: SO: 48'400'000 Fr., AG: 175'653'333 Fr.
2012
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: ZH: 23'111'600 Fr., BS: 40'239'108 Fr.
2014
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: BE: 385'000 Fr., SO: 289'257 Fr., VD: 192'081 Fr.
2015
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: ZH: 2'816'277 Fr., BE: 29'908'000 Fr., NW: 470 Fr., ZG: 3'080'000 Fr., SO: 925'258 Fr., BS: 15'239'091 Fr., TG: 12'964 Fr., VD: 832 Fr.
2016
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: BE: 8'423'000 Fr., SO: 1'059'901 Fr., BS: 17'011'417 Fr., TG: 403'369 Fr., VD: 31'700 Fr.
2017
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: BE: 3'398'302 Fr., SO: 1'693'666 Fr., AG: 3'082 Fr., TG: 38'582 Fr., NE: 9'883'395 Fr.
2018
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: BE: 863'685 Fr., OW: 1 Fr., SO: 1'195'466 Fr., AR: 903'933 Fr., GR: 33'785 Fr., AG: 233 Fr., TG: 55'657 Fr., NE: 8'301'863 Fr.
2019
Der ausgeschlossene ausserordentliche Aufwand: BE: 3'405'352 Fr., LU: 2'481 Fr., SO: 1'069'277 Fr., GR: 574 Fr., TG: 1'206'868 Fr., NE: 1'269'887 Fr.
Kanton
Thurgau
Die Daten der EFV basieren auf einer Stichprobe von Politischen Gemeinden und Schulgemeinden. Aufgrund der fehlenden Deckungsgleichheit dieser Körperschaften ist keine Hochrechnung möglich, so dass bis 2013 keine Daten publiziert werden können.