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Lebensqualität in den Städten und Agglomerationen (Agglo 2012): Persönliche Sicherheit

Selektion der Variablen

Sektion Umwelt, Nachhaltigkeit, Raum, E-Mail: urbanaudit@bfs.admin.ch
nach Indikator
Jetzt sind Sie auf der Seite Variable auswählen angelangt. Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die Variablen und Werte auszuwählen, die Sie in Ihrem Tabellenergebnis anzeigen möchten. Eine Variable ist eine Eigenschaft einer statistischen Einheit. Die Seite ist in mehrere Felder unterteilt, eines für jede Variable, aus denen Sie Werte auswählen können, indem Sie auf einen oder mehrere Werte klicken um sie zu markieren. Sie beginnt immer mit der Statistikvariablen, die der wichtigste gezählte Wert in der Tabelle ist.
obligatorisch
Feld für die Suche nach einem bestimmten Wert in der Liste. Hier finden Sie Beispiele für Werte, nach denen Sie suchen können.Winterthur: Kernstadt , Winterthur: Andere Agglomerationsgemeinden , Winterthur: Agglomeration ,

ausgewählt 0 Total 27

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ausgewählt 0 Total 8

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ausgewählt 0 Total 2

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Die Anzahl der gewählten Datenzellen ist:
(erlaubte Höchstzahl ist 2 500 000)

Bildschirmanzeige ist beschränkt auf 5 000 Zeilen und 40 Spalten

Anzahl gewählter Zellen übersteigt die erlaubte Höchstzahl
Metainformation:
Letzte Änderungen: neue Daten 2020
Stand der Datenbank: laut Quellen
Stichtag: laut Quellen
Raumbezug: Agglomerationen gemäss Typologie 'Raum mit städtischem Charakter' 2012 des BFS
Die Agglomeration besteht aus der Kernstadt und den anderen Agglomerationsgemeinden.
Teilnehmerstädte: Zürich, Genève, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano
Gemeindestand: 2011-2015: 01.01.2016; 2016: 01.01.2017; 2017-2018: 01.01.2018; 2019:01.01.2020; 2020:01.01.2021
Quellen: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik PKS; ASTRA - Strassenverkehrsunfälle SVU
Verwendete Zeichen
'( )' : Entfällt weil statistisch nicht sicher genug
'...' : Zahl unbekannt, weil (noch) nicht erhoben oder (noch) nicht berechnet.
Mehr Informationen:
City Statistics (Urban Audit)

Indikator zur persönlichen Sicherheit

Im Projekt City Statistics werden die im analysierten Raum gemeldeten Straftaten gemäss der schweizerischen Polizeikriminalstatistik PKS gezählt; die versuchte Straftaten sind mitgezählt, ausser für die Tötungsdelikte: in diesem Fall werden nur die vollendeten Tötungsdelikte mitgezählt.
Bei der Interpretation der Kriminalitätsindikatoren muss beachtet werden, dass die Polizei nur ihr bekannt gewordene Straftaten bearbeiten kann. Das Anzeigeverhalten hat somit einen Einfluss auf die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten. Unabhängig vom tatsächlichen Kriminalitätsvorkommen wird die polizeiliche Kriminalstatistik von weiteren Faktoren beeinflusst wie zum Beispiel die in bestimmten Bereichen der Kriminalität (sogenannte Kontrollkriminalität) unternommenen Anstrengungen und bereitgestellten Ressourcen oder die kantonseigene Kriminalpolitik. Man darf auch nicht vergessen werden, dass eine Stadt ein Knotenpunkt menschlicher Aktivitäten ist, die je nach geografischer Lage (Nähe zu einer anderen Grossstadt) und unabhängig von der Einwohnerzahl unter-schiedlich stark ausgeprägt sind. Die Häufigkeit der gesamten Gewaltstraftaten wird aufgrund dessen in manchen Städten möglicherweise zu hoch eingeschätzt, da Straftaten an Personen von der Zahl der Anwesenden abhängig sind.
Häufigkeitszahlen, die auf weniger als 10 Straftaten beruhen, werden nicht angezeigt.

Stadt / Agglomeration

Lugano: Kernstadt

Am 14.04.2013 hat die Gemeinde Lugano mit sieben anderen Gemeinden fusioniert. Dies hatte für die Stadt Lugano eine Zunahme ihrer ständigen Wohnbevölkerung und ihrer Fläche von rund 6000 Einwohnern (+10%) resp. 4400 ha (+137%) zur Folge. Diese Entwicklung muss bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden.

Indikator zur persönlichen Sicherheit

Diebstähle (ohne Ladendiebstahl)

Anzahl Diebstähle (ohne Ladendiebstahl) gemäss Artikel 139 des Strafgesetzbuches.

Einbruch- und Einschleichdiebstähle in Wohnheiten

inklusive Einbrüche in Keller, Speicher und in andere Anlagen.

Gewaltstraftaten

nach Strafgesetzbuch (StGB): Tötungsdelikte (Art. 111 - 113/116), Schwere Körperverletzung (Art. 122), Einfache Körperverletzung (Art. 123), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124), Tätlichkeiten (Art. 126), Beteiligung Raufhandel (Art. 133), Beteiligung Angriff (Art. 134), Raub (Art. 140), Erpressung (Art. 156), Drohung (Art. 180), Nötigung (Art. 181), Zwangsehe (Art. 181a), Freiheitsberaubung/ Entführung (Art. 183), Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184), Geiselnahme (Art. 185), Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285), Sexuelle Nötigung (Art. 189), Vergewaltigung (Art. 190).

Tötungsdelikte (vollendete)

Anzahl Tötungsdelikte gemäss Artikel 111, 112, 113 und 116 des Strafgesetzbuches.