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Strassenverkehrsunfälle: mutmassliche Ursachen

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Sektion Mobilität, +41 58 463 64 68, E-Mail: verkehr@bfs.admin.ch
Ursache
Now you have come to the page, Choose variable. This page give you the oportunity to select which variables and values you want to display in your result of the table. A variable is a property of a statistical unit. The page is divided into several boxes, one for each variable, where you can select values by click to highlight one or more values. It always starts with the statistics variable which is the main value counted in the table.
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Number of selected data cells are:
(maximum number allowed is 2,500,000)

Presentation on screen is limited to 5,000 rows and 40 columns

Number of selected cells exceeds the maximum allowed 2,500,000
Metainformation:
Letzte Änderungen: Neuer Datensatz (Jahr 2024)
Stand der Datenbank: 10.03.2025
Raumbezug: Schweiz
Erhebungsperiode: Kalenderjahr
Erhebung: Strassenverkehrsunfälle
Datenquelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA), 3003 Bern / Schweiz
Mutmassliche Ursachen:
Der vorliegende Datenwürfel zeigt die Häufigkeit verschiedener mutmasslicher Ursachen bei Unfällen mit Personenschaden. Die Angaben zu den mutmasslichen Ursachen sind rechtlich nicht verbindlich. Sie dienen der Unfallanalyse. Der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin trägt die mutmasslichen Ursachen nach persönlicher Einschätzung ein. Pro Unfall (und auch pro beteiligtes Objekt) können mehrere mutmassliche Ursachen gemeldet werden.
Unfall mit Personenschaden:
Statistisch erfasst werden alle polizeilich registrierten Unfälle mit verletzten oder getöteten Personen, die sich auf einer öffentlichen Strasse oder einem öffentlichen Platz ereignet haben und an denen mindestens ein Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät (Skateboard, Trottinette usw.) beteiligt war. Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.
Bedeutung der Kategorien:
Für die genaue Bedeutung der einzelnen Kategorien siehe das Unfallaufnahmeprotokoll des ASTRA und die dazugehörigen Instruktionen: www.unfalldaten.ch -> Grundlagen -> Unfallerfassung (insbesondere das Dokument: 'Instruktionen zum Ausfüllen des Unfallaufnahmeprotokolls (UAP), Anhang 2: Ursachen und Hauptursachen').

Unfallort

Die Unterscheidung erfolgt mit dem Standort des Signals 'Ortsbeginn-/ende' (4.27/4.29 bzw. 428/430).

Objektart (Verkehrsteilnahme)

Fussgänger/in

Die Kategorie umfasst bis und mit 2010 auch die fahrzeugähnlichen Geräte (FäG). Seit 2011 werden diese separat ausgewiesen.

Schnelles E-Bike

'Schnelle E-Bikes' sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, höchstens 1,0 kW Leistung und einer Tretunterstützung, die bis max. 45 km/h wirkt. Sie benötigen ein Kontrollschild. Die E-Bikes werden erst seit 2011 als separate Kategorie ausgewiesen. Sie waren bis dahin Teil der Kategorie 'Fahrrad'.

Langsames E-Bike

'Langsame E-Bikes' sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, höchstens 0,5 kW Leistung und einer Tretunterstützung, die bis max. 25 km/h wirkt. Sie benötigen kein Kontrolschild. Die E-Bikes werden erst seit 2011 als separate Kategorie ausgewiesen. Sie waren bis dahin Teil der Kategorie 'Fahrrad'.

Fahrrad

Die Kategorie umfasst bis und mit 2010 auch die E-Bikes.

Fahrzeugähnliches Gerät (FäG)

Mit Rädern oder Rollen ausgestattetes Fortbewegungsmittel, das ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers bzw. der Benutzerin angetrieben wird, wie Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Rollstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte. Die fahrzeugähnlichen Geräte werden erst seit 2011 als separate Kategorie ausgewiesen. Bis 2010 waren sie Teil der Kategorie 'Fussgänger/in'.

Strassenart

Autobahnnebenanlage

Die Autobahnnebenanlagen werden erst seit 2010 als separate Kategorie ausgewiesen. Sie waren bis dahin Teil der Strassenart 'Andere'.

Hauptstrasse

'Hauptstrassen' sind aufgrund des Signals 'Hauptstrasse' (3.03) oder aufgrund blauer Signale (Ortstafeln, Wegweiser) definiert.

Nebenstrasse

'Nebenstrassen' betreffen Unfallstellen, die nicht den übrigen drei Strassenarten zugeordnet werden können. Es handelt sich z.B. um Quartierstrassen oder öffentlich zugängliche Privatstrassen.

Andere

'Andere' ist zutreffend bei Unfällen, die sich auf einem Platz, einer Verkehrsfläche, einem Parkplatz, einer Nebenanlage ereignen oder an einem anderen Unfallort, der sich nicht auf einer Strassenstrecke befindet.

Unfallschwere

Unfall mit Getöteten

Als 'Getötete' werden Personen angeführt, die an der Unfallstelle ihr Leben verloren haben oder innert 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen gestorben sind. Suizide werden in der Unfallstatistik nicht berücksichtigt.

Unfall mit Schwerverletzten

Die Bezeichnung 'Unfall mit Schwerverletzten' wird für Unfälle verwendet, bei denen Personen schwer verletzt wurden, aber keine Todesopfer zu beklagen sind. Als 'Schwerverletzte‘ gelten seit 2015 Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen, die eine stationäre ärztliche Versorgung notwendig machen. Bis 2014 galten Personen als 'Schwerverletzte', die starke Beeinträchtigungen aufwiesen, die normale Aktivitäten zu Hause für mindestens 24 Stunden verhinderten (z.B. Bewusstlosigkeit oder Knochenbruch [ohne Fingerbruch] oder eine andere Beeinträchtigung, die einen Spitalaufenthalt von mehr als 1 Tag erfordert).

Unfall mit Leichtverletzten

Die Bezeichnung 'Unfall mit Leichtverletzten' wird für Unfälle verwendet, bei denen höchstens leicht verletzte Personen zu verzeichnen sind. Als 'Leichtverletzte' gelten Personen mit geringer Beeinträchtigung, das heisst beispielsweise mit oberflächlichen Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust oder mit leicht eingeschränkter Bewegung (die aber das Verlassen der Unfallstelle aus eigener Kraft erlaubt), die eventuell eine ambulante Behandlung im Spital oder durch einen Arzt bzw. eine Ärztin benötigen.